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Vermieter: Jutta Brandt, Im Lipperfeld 5 a,
46047Oberhausen
Stand: Dez. 2023
1. Anreise/Abreise
Die Anreise kann zwischen 15.00—18.00 Uhr erfolgen, die Abreise bis
10.00 Uhr. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat
die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An– und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell
vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der
Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den
Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann
über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete
aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabredensind
grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den Vermieter. Bei Haustieren sind ausschließlich je ein kleiner bis
mittelgroßer Hund je Bungalow erlaubt. Sogenannte Listenhunde, Katzen,
Nagetiere und alle anderen Tiere sind nicht erlaubt
3. BezahlungDer Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des
Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von i. d. R. Euro
100,00 (bei 2-wöchigen Reisen Euro 200,00, bei 3-wöchigen Reisen Euro
300,00) ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen
zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 3 Wochen vor
Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die
Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
Neuvermietung.
4. Rücktritt/Kündigung/Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt innerhalb von 6 Wochen vor
Reiseantritt wird der gesamte Betrag fällig, außerhalb dieser Zeit
werden 25 % des Reisepreises fällig. Es zählt das Empfangsdatum Ihrer
Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine
Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt,
kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung
genügt.
Der Vermieter kann in Fällen von höherer Gewalt (Wasser-, Sturm– oder
Brandschaden etc.), bei nicht fristgerechten Zahlungseingang und
sonstigen nicht vorhersehbaren Ereignissen den Mietvertrag ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Bis dahin eingezahlte Beträge
werden in voller Höhe zurück erstattet.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienbungalow,
Inventar und Außenanlage) pfleglich zu behandeln. Wenn während des
Mietverhältnisses Schäden am Ferienbungalow und/oder dessen Inventar
auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der
Hausverwaltung anzuzeigen.
Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei
der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für
diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängel ist eine
angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht
unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen.
Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des
Ferienbungalow bei dem Vermieter eingehen, sind vom Schadenersatz
ausgeschlossen.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet,
alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen
Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche
Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter
zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken
zu lagern.
6. DatenschutzDer Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit
ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Personen
gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten
werden absolut vertraulich behandelt.
7. HaftungDie An– und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und
Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei
Diebstahl, Feuer oder Hochwasser. Eine Haftung für evtl. bereitgestellte
Spiel– und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Für mutwillige Zerstörungen
bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. SchlussbestimmungFotos und Text auf der Webseite bzw. Flyer dienen der realistischen
Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann
nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der
Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der
Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand und Erfüllungsort ist 46047 Oberhausen.